ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Release / 01.12.2024
Allgemeines
Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten – sofern nicht in der Offerte oder im Vertrag etwas anderes bestimmt wird – die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde oder die Kundin (nachfolgend Kunde genannt) andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur gültig, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
Vertragsabschluss
Der Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen. Bei sofortiger Lieferung kann die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzen.
Umfang und Ausführung der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.
Technische Unterlagen
Änderungen in der Ausführung, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und dergleichen sowie allfällige Gewichtsangaben sind nur bindend, sofern sie ausdrücklich Bestandteil der Vertragsbedingungen bilden.
Wir behalten uns alle Urheberrechte an den Unterlagen vor. Insbesondere verboten sind die Wiedergabe sowie jegliche Veröffentlichung.
Vorschriften am Verwendungsort
Der Kunde verpflichtet sich, auf besondere gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, die zu beachten sind, ausdrücklich hinzuweisen.
Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto in Schweizer Franken, ab Steffisburg, exkl. Verpackung, exkl. Mehrwertsteuer. Umfang Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.
Lieferfrist
Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche oder Annullierung des Auftrages wegen Lieferzeit Überschreitung sind nicht zulässig.
Fracht
Transport- und Frachtspesen gehen zu Lasten des Empfängers bzw. des Kunden.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Transportschäden oder Verluste sind daher beim Spediteur (LKW- Transporteur, Bahn, Post) vor der Entgegennahme anzubringen. Bei Auslieferung gegen Nachnahme kommt der Kunde für die Nachnahmeprovisionen und sonstigen Einzugsspesen auf.
Warenrücksendungen
Für richtig von uns zugestellter Ware, die in unverändertem Originalzustand innert einer Woche retourniert wird, vergüten wir den für die Ware verrechneten Betrag, abzüglich 20 %. Die Nebenkosten gehen zu Lasten des Empfängers bzw. des Kunden.
Zahlungsbedingungen
An kreditwürdige Kunden gewähren wir ab Rechnungsdatum 30 Tage Zahlungsfrist ohne Skontoabzug. Besondere Vereinbarungen vorbehalten. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Kunden üblichen Zinsverhältnissen richtet und 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt, jedoch mindestens 5 Prozent beträgt. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden. Bei Neukunden und Zweifeln an der Kreditwürdigkeit behalten wir uns vor, für den ganzen oder einen grossen Teil des Gegenwertes der bestellten Ware Vorauszahlung zu verlangen oder die Lieferung gegen Barzahlung bei Empfang der Sendung auszuführen.
Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind. Er erklärt sich insbesondere mit dem Eintrag des Eigentumsvorbehaltes im Eigentumsvorbehaltsregister einverstanden.
Treten nach Versand der Auftragsbestätigung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auf, behalten wir uns vor, für den ganzen oder einen grossen Teil des Gegenwertes der bestellten Ware Vorauszahlung zu verlangen oder die Lieferung gegen Barzahlung bei Empfang der Sendung auszuführen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt 12 Monate ab Datum der ausgeführten Lieferung.
Für die von uns bearbeiteten Teile und Komponenten (beispielsweise Occasionen, Reparaturen oder Abänderungen) beträgt die Garantiefrist 6 Monate ab Datum der ausgeführten Lieferung.
Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel, für die wir vertraglich verpflichtet sind, innert zwei Wochen schriftlich bekanntzugeben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Besondere Abnahmen sind bei Vertragsabschluss zu vereinbaren und gehen zu Lasten des Kunden. Wir verpflichten uns, fristgerechte schriftliche Mängelrügen zu prüfen und nachgewiesene Mängel innert angemessener Frist nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Reparatur zu beheben. Wir tragen die bei uns anfallenden Kosten der Nachbesserung. Der Kunde trägt die Kosten für den Aus- und Einbau der defekten Teile sowie die Kosten für deren Rücktransport an uns. Der Rücktransport zum Kunden wird von uns getragen.
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandelung und Minderung sowie Ersatz von Mangelfolgeschäden sind – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die allfällig zwingende Haftung für rechtswidrige Absicht und/oder grobe Fahrlässigkeit.
Gemeinsame Bestimmungen
Für weitere Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art oder Folgen natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung oder unrichtiger Behandlung, ferner für Demontage- und Montagekosten oder Verluste durch Stilllegung kommen wir nicht auf. Nimmt der Kunde selbst oder durch Dritte ohne unser Einverständnis Änderungen oder Reparaturen vor, so erlischt unsere Garantie vollständig.
Haftungsausschluss
Wir beziehen Motoren, Retarder, Anbau- und Ersatzteile sowie Installations-, Gebrauchs- und Wartungsmanuale wie auch technische Informationen von unseren Lieferanten. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Qualität der Waren sowie die inhaltliche Richtigkeit der technischen Informationen, Installations-, Gebrauchs- und Wartungsmanuale. Wir schliessen deshalb eine Haftung für unmittelbaren und mittelbaren Schaden aus. Insbesondere leisten wir keine Entschädigung für allfällige Vermögensschäden, Umtriebe oder entgangenen Gewinn.
Für von uns revidierte Motoren, Retarder, produzierte Anbau- und Ersatzteile sowie erstellte Installations-, Gebrauchs- und Wartungsmanuale wie auch technische Informationen schliessen wir den Ersatz des mittelbaren Schadens aus. Insbesondere leisten wir keine Entschädigung für allfällige Umtriebe oder entgangenen Gewinn.
Dieselben Haftungseinschränkungen bestehen bei Störungen irgendwelcher Art.
Vorbehalten bleibt die allfällig zwingende gesetzliche Haftung für rechtswidrige Absicht und/oder grobe Fahrlässigkeit.
Versicherung
Fremde Fahrzeuge ohne Kontrollschilder, welche sich bei uns in der Werkstatt befinden, sind bis zum Betrag von CHF 250’000.– versichert.
Bei Fahrzeugen mit höherem Wert ist der Kunde verpflichtet, bei uns eine Nachversicherung zu beantragen. Die Versicherungsgebühr von CHF 200.– wird dem Kunden belastet. Falls der Kunde keine Nachversicherung wünscht, hat er in Eigenregie eine Versicherung abzuschliessen.
Für Schäden, welche infolge Unterversicherung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Thun. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.